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IKAZE
Statuten

Vereinsstatuten

Die rechtliche Grundlage des Vereins — Stand Dezember 2025.

Die Statuten regeln Vereinszweck, Mitgliedschaft, Vorstand und Mittelverwendung. Sie sind Grundlage unserer Gemeinnützigkeit (§§ 34 ff. BAO) und werden bei jeder Generalversammlung auf Aktualität geprüft. Stand: Dezember 2025.

Vollständige Statuten

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Was die Statuten regeln

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen „IKAZE – Ruandas Kulturverein", hat seinen Sitz in Wien (Zustellanschrift 1170 Wien, Weidmanngasse 16/10) und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet Österreichs.

§ 2 Zweck des Vereins

Förderung, Pflege und Repräsentation der afrikanischen Kultur in Österreich. Der Verein fördert den interkulturellen Dialog, das gegenseitige Verständnis und das friedliche Zusammenleben. Er enthält sich jeder parteipolitischen Tätigkeit und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

  • Ideelle Mittel: Feste, Veranstaltungen, Vorträge, Workshops, Seminare, Musik-, Tanz- und Folkloreveranstaltungen.
  • Materielle Mittel: Mitgliedsbeiträge, Förderungen und Subventionen, Spenden, Einnahmen aus Vereinsveranstaltungen.

§ 4 Mitgliedschaftsarten

  • Ordentliche Mitglieder: voll aktive Mitglieder mit Stimm- und Wahlrecht.
  • Außerordentliche Mitglieder: fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht.
  • Ehrenmitglieder: durch Beschluss der Generalversammlung ernannte Personen ohne Stimmrecht.

§ 12 Vorstand

Der Vorstand besteht aus sechs Personen — Obfrau/Obmann und Stellvertretung, Schriftführer:in und Stellvertretung, Kassier:in und Stellvertretung. Funktionsperiode: zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig.

§ 16 Auflösung

Eine freiwillige Auflösung kann nur in einer eigens einberufenen Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Verbleibendes Vereinsvermögen ist einer gemeinnützigen Organisation mit ähnlichem Zweck zuzuführen.